Die jährliche Ablesung der Zählerstände findet statt. Insoweit vorhanden, können die Stundenzettel abgegeben und neue in Empfang genommen werden. Bei Verhinderung sind die Zählerstände am Vortag per Whats App zu übermitteln. Die vollständige Erfassung der Zählerstände ist Voraussetzung für die pünktliche Rechnungserstellung.
Unentschuldigtes Fehlen wird mit 25 € Strafgebühr berechnet.

