Gartensparte Eigener Aufbau e.V.
Informationen für Neupächter

Das müssen Sie bei Übernahme eines Gartens wissen.


Ein Kleingarten bringt nicht nur Erholung und Platz in der Natur, sondern auch Kosten mit sich. Hierzu müssen Sie wissen, dass der Abschluss eines

Pachtvertrages mit dem Antrag und dem Eintritt in den Kleingartenverein Eigener Aufbau verbunden ist. Der Verein arbeitet ehrenamtlich und ist für die Gestaltung des Vereinslebens verantwortlich. Er kümmert sich darum, dass Sie in Ihrem Garten Strom und Wasser haben und überprüft die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung. Alle Gartenpächter sind Mitglieder und somit für das Gelingen der Vereinsarbeit, die Pflege der Vereinsflächen (z.B. öffentliche Wege, Hecken, Vereinsheim, ungenutzte Gärten) verantwortlich.


Für diese Arbeit erhebt der Verein eine Mitgliedsgebühr von derzeit 100€, darüber hinaus wird erwartet, dass das Vereinsmitglied (pro Parzelle) sechs (6) Arbeitsstunden pro Jahr für den Verein (Rasen mähen, Hecke schneiden oder Arbeitseinsätze)ableistet.


In den ersten 2 Jahren müssen sogar 10 Stunden erbracht werden. Erbringt ein Mitglied diese Stunden nicht, ist es zur Ausgleichszahlung

von 12,50 € / Stunde verpflichtet. Die Kosten für das genutzte Wasser und den verbrauchten Strom, wird ebenfalls dem Verein in Rechnung gestellt und am Jahresende von diesem von den Mitgliedern zurückgefordert. Die Kosten für die Bereitstellung des Wasser- und Stroman-schlusses durch den Anbieter, werden ebenfalls auf die Mitglieder umgelegt. Und natürlich muss auch noch Pacht für die Gartenfläche an sich gezahlt werden. Diese beträgt derzeit 0,072 €/m². 

Befindet sich auf Ihrem Grundstück eine Laube, wird die Stadt Spremberg hierfür von Ihnen noch Grundsteuer einfordern. Die Anmeldung hierfür hat durch Sie selbstständig zu erfolgen.


In Zahlen bedeutet das für 1 Jahr:
 
Mitgliedsbeitrag:            100 €
 
Pacht:                        max.   30 € (je nach Gartengröße)
 
Strom / Wasser        ca.   100 €    (verbrauchsabhängig)
 
Bis Ende März ist jeder Pächter verpflichtet, einen Beitrag in Höhe von 150 € zu zahlen, der dann mit der Endrechnung verrechnet wird. Diese erfolgt nach Ablesung der Zählerstände Ende Oktober

 
Bei Neuverträgen werden Abschlag und Pacht sofort fällig. Zudem wird anteilig der Pflichtstundenersatz in Rechnung gestellt.
 Der Pachtvertrag wird erst nach Zahlungseingang auf dem Konto des Gartenvereins, an den Bezirksverband als Vertragspartner zur Bestätigung weitergeleitet.
 
Im November wird auf Grundlage des Verbrauches eine Jahresrechnung erstellt, bei der geleistete Zahlungen verrechnet werden.
Erfolgt die Begleichung der Jahresrechnung nicht bis zum Ende des Kalenderjahres, wird im Folgejahr zunächst kein Strom und Wasser bereitgestellt. Der Verein erwartet dann neben der Begleichung der fälligen Rechnung, eine monatliche Vorauszahlung auf Grundlage des bisherigen Verbrauches (Nachweis eines Dauerauftrages).
Grundsätzlich können Sie auch freiwillig vorab monatliche Abschlagszahlungen auf die Jahresrechnung leisten.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zu Verfügung.