Gartensparte Eigener Aufbau e.V.
Informationen für Neupächter


Für die Übernahme eines Kleingartens sind die in der Satzung und im Pachtvertrag festgelegten Voraussetzungen zu erfüllen. 

Da mit einem Kleingartenpachtverhältnis langfristige Rechte und Pflichten verbunden sind, muss währen der gesamten Vertragslaufzeit sowie ggf. bis zwei Jahre danach, eine zuverlässige Erreichbarkeit des Pächters gewährleistet sein. Der Pächter ist daher verpflichtet, dem Verein eine aktuelle Anschrift mitzuteilen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen. 

Der Verein begrüßt Bewerbungen unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Herkunft. Entscheidend sind ausschließlich die für alle Bewerber geltenden Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens sowie eine verlässliche Kommunikation mit dem Verein. 

Sofern für die Begründung oder Fortführung des Aufenthalts in Deutschland ein Aufenthaltstitel erforderlich ist, ist dieser auf Verlangen in geeigneter Form nachzuweisen.



Gartensparte Eigener Aufbau e.V. – das müssen Sie bei Übernahme eines Gartens wissen.


Ein Kleingarten bringt nicht nur Erholung und Platz in der Natur, sondern auch Kosten mit sich. 

Hierzu müssen Sie wissen, dass der Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Antrag und dem Eintritt in den Kleingartenverein Eigener Aufbau verbunden ist. Der Verein arbeitet ehrenamtlich und ist für die Gestaltung des Vereinslebens verantwortlich. Er kümmert sich darum, dass Sie in Ihrem Garten Strom und Wasser haben und überprüft die Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung. 

Alle Gartenpächter sind Mitglieder und somit für das Gelingen der Vereinsarbeit, die Pflege der Vereinsflächen (z.B. öffentliche Wege, Hecken, Vereinsheim, ungenutzte Gärten) verantwortlich. Für diese Arbeit erhebt der Verein eine Mitgliedsgebühr von derzeit 100€.  

Darüber hinaus wird erwartet, dass das Gartenmitglied 6 Arbeitsstunden pro Jahr für den Verein (Rasen mähen, Hecke schneiden oder Arbeitseinsätze) ableistet. In den ersten beiden Jahren müssen zusätzlich 10 Aufbaustunden erbracht werden. Erbringt ein Mitglied diese Stunden nicht, ist es zur Ausgleichszahlung von 12,50 € / Stunde verpflichtet, dies gilt auch für die 10 Stunden für Neupächter. (Die Hälfte der Stunden wird als Aufnahmegebühr in Rechnung gestellt und bei Ableistung zurückerstattet bzw. verrechnet.) 


Die Kosten für das genutzte Wasser und den verbrauchten Strom, werden dem Verein vom Versorger in Rechnung gestellt und am Jahresende aufgrund des Verbrauchs, von den Mitgliedern zurückgefordert. Die Kosten für die Bereitstellung des Wasser- und Stromanschlusses durch den Anbieter, werden ebenfalls auf die Mitglieder umgelegt. 


Und natürlich muss auch noch Pacht für die Gartenfläche und anteilige Gemeinschaftsflächen gezahlt werden. Diese beträgt derzeit 0,072 €/m². 

Der geringe Pachtpreis ist möglich, weil dem Verein die Gemeinnützigkeit auf Grundlage kleingärtnerischer Nutzung zuerkannt wurde. Voraussetzung hierfür ist die kleingärtnerische Nutzung der Gartenparzellen nach der Drittelregelung. Dies bedeutet, dass Sie 1/3 Ihrer Pachtfläche mit Obst und Gemüse in Vielfalt bebauen müssen, wobei Obstbäume und -sträucher mit ca. 5m² pro Baum/Strauch berücksichtigt werden. 


Befindet sich auf Ihrem Grundstück eine Laube, wird die Stadt Spremberg hierfür von Ihnen noch Grundsteuer einfordern. Die überbauten Flächen (Laube inkl. Anbauten, Schuppen, Pavillion uä.) dürfen die Fläche von 24m² nicht übersteigen. Die bei Übernahme bestehenden Bauten, die 24 m² übersteigen, unterliegen lt. gültiger Rechtsprechung nicht mehr dem Bestandschutz. Der Verpächter (Stadt Spremberg) kann demnach verlangen, dass diese entfernt werden. 


An Kosten sollten Sie für 1 Jahr folgende Summen einplanen:  

(wird mit der Aufnahmezahlung und Abschlägen verrechnet) 


Mitgliedsbeitrag:                100 €              

Pacht:                                 ca.  35 €       (je nach Gartengröße) 

Strom:                                 ca. 80 €    (nach Verbrauch: 0,33 ct/kwH)                                                    

Wasser                                ca. 80 €    (nach Verbrauch: 1,86 € / kwH) 

nicht erbrachte Arbeitsstunden:                  12,50 € / Std. 


Bis Ende März ist jeder Pächter verpflichtet, einen Abschlag in Höhe von 150 € zu zahlen, der dann mit der Jahresrechnung verrechnet wird. Die Rechnungserstellung erfolgt nach Ablesung der Zählerstände im November. Bei monatlicher Abschlagzahlung im Voraus (max. 20 €), entfällt die Zahlung bis März. 

Bei Neuverträgen werden Abschlag, Mitgliedsbeitrag und Pacht für das erste Kalenderjahr sofort fällig. (Bei unterjährigem Pachtbeginn erfolgt die anteilige Berechnung halbjährlich) 


Der Pachtvertrag wird erst nach Zahlungseingang auf dem Konto des Gartenvereins, dem Pächter zur Unterschrift vorgelegt und an den Bezirksverband als Vertragspartner zur Bestätigung weitergeleitet. 


Im November wird auf Grundlage des Verbrauches eine Jahresrechnung erstellt, bei der geleistete Zahlungen (bis Oktober) verrechnet werden. Erfolgt die Begleichung der Jahresrechnung nicht bis zum Ende des Kalenderjahres, wird im Folgejahr zunächst kein Strom und Wasser bereitgestellt. Der Verein erwartet dann neben der Begleichung der fälligen Rechnung, den Nachweis über die Einrichtung eines Dauerauftrages und eine monatliche Vorauszahlung auf Grundlage des bisherigen Verbrauches. Übersteigt der Stromverbrauch eines Jahres 500 kwH bzw. der Wasserverbrauch 100 m³, ist der Pächter verpflichtet, im Folgejahr monatliche Abschlagzahlungen auf Strom und Wasser zu leisten. Hierzu erhält er eine Information im Rahmen der Jahresrechnung.


Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns!